FACTS dazu:
Thermenregion DAC
• Gültig ab Jahrgang 2023
• Schließt den Kreis des DAC: jetzt 18 DAC-Herkünfte
• Ortsübergreifende Weinbaugemeinden machen konkurrenzfähig
Riedenwein
• Zugelassene Rebsorten (reinsortig oder als Cuvée): Rotgipfler, Zierfandler, Weißburgunder, Chardonnay, Pinot Noir, St. Laurent
• mind. 12,5 % vol.
• weiß: trocken, rot: max. 4 g/l
• Einreichung zur Prüfnummer ab 1. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres
Ortswein
• Zugelassene Rebsorten (reinsortig oder als Cuvée, kein Rosé): Rotgipfler, Zierfandler, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Pinot Noir, St. Laurent, Zweigelt
• mind. 12,5 % vol.
• trocken oder als Auslese, Beerenauslese oder Trockenbeerenauslese ausgebaut
• Einreichung zur Prüfnummer ab 1. März (trocken) bzw. 1. Mai (süß) des auf die Ernte folgen den Jahres
Gebietswein
• Zugelassene Rebsorten (reinsortig, als Cuvée oder Gemischter Satz, kein Rosé): Rotgipfler, Zierfandler, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Pinot Noir, St. Laurent, Blauer Portugieser, Zweigelt
• mind. 12,0 % vol.
• trocken, ohne dominierenden Holzton
Bei der Pressekonferenz „Thermenregion DAC“ Ende Mai in Baden bei Wien wurden die wichtigsten Punkte der DAC-Verordnung, die aktuell in der letzten Phase der gesetzlichen Implementierung ist, sowie die Vermarktungsstrategie präsentiert. Um in Zukunft die Weine der Thermenregion auf dem nationalen und internationalen Weinparkett noch besser vermarkten zu können, haben sich die Winzer*innen der Thermenregion dazu entschlossen, im Rahmen der DAC-Verordnung – über politische Ortsgrenzen hinaus – größere Weinbaugemeinden zu schaffen. So können z. B. ab dem Jahrgang 2023 unter der Bezeichnung „Thermenregion DAC Gumpoldskirchen“ Weine aus den politischen Katastralgemeinden Pfaffstätten, Traiskirchen, Guntramsdorf und Mödling vertrieben werden. „Diese Neuordnung ist vielleicht anfangs etwas ungewohnt, aber für die Zukunft machen uns die größer gefassten ortsübergreifenden Weinbaugemeinden Perchtoldsdorf, Gumpoldskirchen, Tattendorf, Wiener Neustadt und Bad Vöslau konkurrenzfähiger“, betont Heinrich Hartl, Obmann Regionales Weinkomitee Thermenregion.
Wobei aber schon einen Tag später Zusatzinformationen erfolgten.
ACHTUNG: Ortsweine im Thermenregion DAC-System
Wichtiger Hinweis:
Ortsweine im Thermenregion DAC System tragen künftig die Bezeichnung ihrer ortsübergreifenden Weinbaugemeinde (Perchtoldsdorf, Gumpoldskirchen, Tattendorf, Wiener Neustadt, Bad Vöslau) bzw. die Bezeichnung ihrer zulässigen Gemeinde (Baden, Enzesfeld-Lindabrunn, Leobersdorf, Münchendorf, Reisenberg, Pottendorf, Sollenau, Sooß und Wiener Neustadt).
Auszug aus der Thermenregion DAC-Verordnung:
#Ortsübergreifende Weinbaugemeinden
A) Die zulässigen ortsübergreifenden Weinbaugemeinden und zugehörige Produktionsbedingungen sind:
1. Perchtoldsdorf: Zur Produktion von Perchtoldsdorfer Ortswein sind Trauben von Rebflächen in folgenden Gemeinden zulässig: Perchtoldsdorf, Brunn/Gebirge, Maria Enzersdorf, Gießhübl.
2. Gumpoldskirchen: Zur Produktion von Gumpoldskirchner Ortswein sind Trauben von Rebflächen in folgenden Gemeinden zulässig: Mödling, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Pfaffstätten und Traiskirchen (ohne die Katatstralgemeinde Oeynhausen). Eine Anreicherung des Gumpoldskirchner Ortsweins sowie des Riedenweins, der aus den genannten Gemeinden gewonnen wurde, ist nicht zulässig.
3. Tattendorf: Zur Produktion von Tattendorfer Ortswein sind Trauben von Rebflächen in folgenden Gemeinden zulässig: Tattendorf, Traiskirchen-KG Oeynhausen, Trumau, Teesdorf, Oberwaltersdorf, Blumau, Günselsdorf, Schönau.
4. Wiener Neustadt: Zur Produktion von Wiener Neustädter Ortswein sind Trauben von Rebflächen in folgenden Gemeinden zulässig: Bad Fischau-Brunn, Eggendorf, Matzendorf-Hölles, Katzelsdorf, Lichtenwörth und Weikersdorf.
5. Bad Vöslau: Zur Produktion von Bad Vöslauer Ortswein sind Trauben von Rebflächen in folgenden Gemeinden zulässig: Kottingbrunn, Berndorf und Bad Vöslau.
B) Die zulässigen Gemeindebezeichnungen sind: Baden, Enzesfeld-Lindabrunn, Leobersdorf, Münchendorf, Reisenberg, Pottendorf, Sollenau, Sooß und Wiener Neudorf.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.